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Impfaktion gegen Blauzungenkrankheit


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09. Mai 2008

Impfaktion gegen Blauzungenkrankheit

Tierhalter müssen Meldepflicht beachten

Kreis Unna. (PK) Die Vorbereitungen aufgrund der ab Juni bestehenden Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit im Kreis und der Stadt Hamm sind zurzeit im vollem Gange. Nach Aufforderung durch die Kreisveterinärbehörde des Kreises Unna sind viele Tierhalter bereits ihrer Verpflichtung zur Meldung ihrer Tierbestände nachgekommen.

Die Tierhalter, die ihrer Meldepflicht bisher nicht nachgekommen sind, haben noch bis einschließlich 15. Mai Gelegenheit, der Kreisveterinärbehörde in Unna ihre Bestände – auch wenn sie nicht zu impfen sind- zu melden und eine Vollmacht zur Eintragung der Daten in die HIT-Datenbank (Herkunftsinformationssystem für Tiere) zu erteilen. Andernfalls muß mit einem Bußgeld gerechnet werden. Darauf weist Kreisveterinär Dr. Tobias Kirschner vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna hin. Halter von Kleinst- und Hobbybeständen müssen ihren Tierbestand in jedem Fall bei der Tierseuchenkasse NRW anmelden.

Die Impfpflicht gilt für Rinder, Schafe und Ziegen ab dem 3. Monat. Um möglichst für alle Tiere kurzfristig einen umfassenden Impfschutz zu gewährleisten, soll im Rahmen einer Impfaktion eine gebündelte Impfung der Tierbestände im Kreis Unna und in Hamm erfolgen. Der Impfstoff für den Kreis Unna und Hamm wird voraussichtlich ab 6. Juni vorrätig sein. Die Impftermine werden dann mit dem Hoftierärzten vereinbart. Bestimmte Rinderhaltungen sind von der generellen Impfpflicht ausgenommen. Das betrifft z.B. Ammen/Mutterkühe und Mastrinder. Eine Impfung ist trotzdem möglich.

Weitere Informationen und die Vordrucke der notwendigen Formulare gibt es beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises unter Tel 02303/27-1539, im Internet unter www.kreis-unna.de und unter www.munlv.nrw.de. Ausführliche Informationen über Meldeverpflichtungen für Tierhalter gibt es auch bei der Tierseuchenkasse NRW, Nevinghoff 6, 48147 Münster unter Tel. 0251/289820, Fax 0251/2898230, E-Mail: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de oder im Internet unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.

Hintergrundinformation: Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, an der vor allem Schafe, aber auch andere Wiederkäuer erkranken können. Die Übertragung erfolgt nicht von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken. Die Krankheit äußert sich bei den betroffenen Tieren mit Fieber, Blutungen und Kreislaufversagen und endet oft tödlich. Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit ungefährlich.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail: susanne.kronenberg@kreis-unna.de


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