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Damit kein Geld verschenkt wird


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20. Mai 2008

Damit kein Geld verschenkt wird

Schon jetzt BAföG-Antrag stellen

Kreis Unna. (PK) BAföG-Leistungen für Schülerinnen und Schüler sollten schon jetzt beim Kreis Unna beantragt werden. Das rät der auch für Ausbildungsförderung zuständige Fachbereich Arbeit und Soziales beim Kreis.

„Jährlich werden bei der Kreisverwaltung rund 1.400 Anträge gestellt. Angesichts der Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres eingehenden Anträge, kann es bei der Bewilligung zu Verzögerungen kommen“, informiert der in diesem Bereich tätige Stefan Eggert. „Wer BAföG erst nach Ausbildungsbeginn stellt, kann bares Geld verlieren, da ein Anspruch auf Ausbildungsförderung zwar mit Beginn der Ausbildung entsteht, aber frühestens ab Antragsstellung gezahlt wird“, unterstreicht Eggert.

Der Gesetzgeber hat die Bedarfssätze zum Schuljahr 2008/2009 um rund 10 % angehoben. Antragssteller können damit monatlich bis zu 400 € hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf die BAföG-Leistungen erfolgt. Auszubildende mit Kindern werden durch einen Kinderbetreuungszuschlag gezielt unterstützt. Und Auszubildende mit Migrationshintergrund und Auszubildende, die ihre schulische Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolvieren, können ab sofort leichter als bisher nach dem BAföG gefördert werden. Nicht zuständig ist der Kreis bei Studenten und wenn eine Berufsausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolviert wird.

Förderungsmöglichkeiten bestehen bei (Berufs-)Fachschulklassen z. B. für Erzieher, kaufmännische, umwelttechnische, elektrotechnische und informationstechnische Assistenten oder auch Kinderpfleger. Voraussetzung ist, dass ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird. Fördermöglichkeiten bestehen auch bei Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Ebenso sind der Besuch von Abendrealschulen, Abendgymnasium (ab dem 4. Semester) und Kollegs über den Kreis Unna förderungsfähig.

Unter besonderen Voraussetzungen erhalten auch Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen BAföG-Leistungen, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und auswärts untergebracht sind. Die Höhe der dann im Einzelfall zu gewährenden Leistungen richtet sich nach dem gewählten Ausbildungsweg und ist in der Regel vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, vom Einkommen des Ehepartners und der Eltern abhängig. Insbesondere sind die Einkommensverhältnisse der Eltern des vorletzten Kalenderjahres (Einkommensbescheid 2006, Rentenbescheid, Nachweise Lohnersatzleistungen etc.) bei einer Antragsstellung beizufügen.

Antragsvordrucke gibt es beim Kreis Unna, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Informationen finden sich auch im Internet unter www.kreis-unna.de (Kreishaus, Arbeit und Soziales, Soziale Sicherung).


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail: constanze.rauert@kreis-unna.de


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