Nachdem trotz laufender Anhörung am Morgen des 14. Juli von dem Unternehmen mit dem Verteilen von blauen Tonnen in Unna begonnen wurde, hat die untere Umweltschutzbehörde am Nachmittag eine Unterlassungsverfügung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen. Zuvor war die Anhörungsfrist vom 18. Juli auf den 14. Juli um 15 Uhr verkürzt und das Unternehmen gleichzeitig aufgefordert worden, seine Aktivitäten zu unterlassen bzw. sofort einzustellen. Dem kam der Entsorger jedoch nicht nach.
Die Gemeinde Bönen sowie die Städte Kamen und Unna wurden über das Vorgehen des Kreises sowohl am Freitag als auch am Montag informiert und begrüßten die eingeleiteten Schritte.
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