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Unterlassungsverfügung


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17. Juli 2008

Unterlassungsverfügung

Gericht hebt sofortigen Vollzug auf

Kreis Unna. (PK) Ein Entsorgungsunternehmen hat am 14. Juli beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die von der unteren Umweltschutzbehörde erlassene Unterlassungsverfügung erhoben. Das Gericht hat am 16. Juli eine vorläufige Entscheidung getroffen und den sofortigen Vollzug der Unterlassungsverfügung aufgehoben.

Mit diesem ohne inhaltliche Anhörung der Umweltschutzbehörde gefassten Beschluss übersandt wurde auch die Klageschrift des Unternehmens. Das weitere Vorgehen der unteren Umweltschutzbehörde hängt von der Prüfung dieser Unterlagen ab.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, Mail: constanze.rauert@kreis-unna.de


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