Aktuelle Informationen:  Stadt Warstein
19. Februar 2026,  Stadt Warstein
Betreiber sind zur Einhaltung der Grenzwerte verpflichtet
Lärmschutz fürs Möhnetal am Windpark Rennweg
Stadt Warstein. Der erste Bauabschnitt des Windparks Rennweg steht, und die Anlagen werden nach und nach in Betrieb genommen. Die Stadt Warstein informiert in Kooperation mit dem Kreis Soest darüber, wie der Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt. Anlass hierfür ist eine Anfrage der CDU-Ortsunionen der Ortsteile Allagen/Niederbergheim sowie Mülheim/Sichtigvor/Waldhausen an den Rat der Stadt Warstein.

„Die Überwachung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben obliegt der Fachbehörde des Kreises Soest“, stellte Sabine Leitner, Leiterin des Fachbereichs Bauen und Wohnen, in der Sitzung des Rates der Stadt Warstein am 9. Februar 2026 fest. Die Einhaltung der Grenzwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm wird bereits im Genehmigungsverfahren nachgewiesen. Hierzu wird eine schalltechnische Prognose erstellt, in der unterschiedliche Ausbreitungsbedingungen berücksichtigt werden (u.a. verschiedene Windrichtungen und Wetterlagen).

In der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) werden die Anlagen bei bestimmten Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten automatisch gedrosselt oder angehalten (sog. Trudelbetrieb). „Diese schallreduzierten Betriebsmodi sind im Genehmigungsbescheid verbindlich festgelegt“, erklärt der Kreis Soest.

Die Betreiber sind verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte dauerhaft sicherzustellen. Während des laufenden Betriebs zeichnen sie relevante Betriebsdaten wie Leistung, Drehzahl, Windgeschwindigkeit und Windrichtung kontinuierlich auf. Diese Daten können bei Bedarf jederzeit überprüft werden. „Weitergehende Messungen kann der Kreis Soest anlassbezogen anordnen, beispielsweise bei begründeten Beschwerden oder bei sonstigen Auffälligkeiten im Anlagenbetrieb, um den Schutz der Bewohner sicherzustellen“, erklärt der Kreis Soest.

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Emissionsschutz bei Windenergieanlagen
© Kristmann

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