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Einzelne Bäume in freier Landschaft


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22. Februar 2017

Einzelne Bäume in freier Landschaft

Kreis weist auf Fällverbot hin

Kreis Unna. Das Fällen einzelner Bäume in der freien Landschaft ist zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Darauf weist der Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Unna hin.

 

Das Verbot im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz von brütenden Vögeln und gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, Sportplätzen, Friedhöfen und ähnlichen Bereiche fallen ebenfalls nicht unter das Fällverbot. Allerdings: Bäume mit Horsten sind ganzjährig geschützt.

 

Um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Vogelarten zu erhalten, kann zudem beim Fällen alter Bäume außerhalb der vorgenannten Schonzeit eine vorherige Artenschutzprüfung notwendig sein.

 

Dadurch soll vermieden werden, dass Horstbäume von Greifvögeln oder Eulen entfernt werden oder das Zuhause von Fledermäusen, Spechten und anderen seltenen Höhlenbrüterarten zerstört wird. PK | PKU




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Birgit Kalle, Fon 02303 27-1113, E-Mail birgit.kalle@kreis-unna.de
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