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03.06.2022 - Stadt Leverkusen


Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine: Mit dem Rechtskreiswechsel ändern sich Zuständigkeiten


Seit dem 1. Juni 2022 können hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine im erwerbsfähigen Alter (15 bis 67 Jahre) und ihre Kinder Leistungen auf Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (AGL) ausgezahlt bekommen. Mit diesem Rechtskreiswechsel wechselt die Zuständigkeit in den meisten Fällen vom städtischen Fachbereich Soziales zum Jobcenter. Dieser Rechtskreiswechsel hat zur Folge, dass Leistungen beim Jobcenter neu beantragt werden müssen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Jobcenters befinden sich seit mehreren Wochen in einem engen operativen Austausch und arbeiten intensiv an einem fließenden Übergang. Das Jobcenter hat frühzeitig angefangen, alle bei der Stadt Leverkusen gemeldeten ukrainischen Geflüchteten anzuschreiben. Mehr als 350 Anträge sind bereits beim Jobcenter eingegangen.

 

Für Geflüchtete, die ihre Fiktionsbescheinigung erst ab dem 1. Juni erhalten, gilt nach den gesetzlichen Vorgaben folgende Regelung: Sie benötigen für die Beantragung von Arbeitslosengeld II eine Fiktionsbescheinigung auf grünem Trägerpapier. Solange diese nicht vorliegt, kann das Jobcenter keine Anträge bewilligen. Stattdessen können Geflüchtete beim städtischen Fachbereich Soziales Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Hierbei entstehen den Antragsstellerinnen und Antragsstellern keine finanziellen Nachteile: Der Antrag auf Arbeitslosengeld II gilt rückwirkend ab dem Ausstelldatum der Fiktionsbescheinigung, entsprechende Nachzahlungen werden vom Jobcenter beglichen. Das Jobcenter und der Fachbereich Soziales arbeiten aktuell sehr eng zusammen, damit alle Geflüchteten, die Anträge gestellt haben, in der Übergangszeit finanziell versorgt sind.

 

Das Antrags-Verfahren

Geflüchtete, die neu nach Leverkusen kommen,
- melden sich als erstes im Infopoint Ukraine in den Luminaden

- erhalten per Mail einen Termin im Bürgerbüro und bei der Ausländerbehörde

- bekommen im Infopoint Ukraine ein Antragsformular, um Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen. Der ausgefüllte Antrag kann beim Fachbereich Soziales in den Hausbriefkasten an der Miselohestraße 4 eingeworfen, per Mail oder per Post geschickt werden. Auch eine persönliche Abgabe während der Sprechzeiten ist möglich.

 

Sobald die erkennungsdienstliche Behandlung bei der Ausländerbehörde erfolgt ist und die Fiktionsbescheinigung auf grünen Trägerpapier vorliegt, können die Geflüchteten einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter stellen.

 

Um die Antragsstellung beim Jobcenter zu beschleunigen, sollten Geflüchtete aus der Ukraine folgende Punkte bereits vorbereiten:

 

- die Eröffnung eines eigenen Bankkontos

- die Auswahl einer Krankenkasse

- eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- bei Kindern, die zur Schule gehen, eine Schulbescheinigung

 

Der Rechtskreiswechsel bietet Geflüchteten aus der Ukraine im Leistungsbezug einige Vorteile: Deutlich höhere Regelbedarfe, eine bessere und geregeltere Gesundheitsversorgung sowie Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

 

Regelung für Rentnerinnen und Rentner sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Einen Antrag beim Jobcenter können nur Personen stellen, die über 15 Jahre alt sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben bzw. keine Altersrente beziehen. Altersrentnerinnen und Altersrentner – hier zählt auch die ukrainische Rente – und Personen, die das deutsche Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, werden nicht vom Jobcenter, sondern durch den Fachbereich Soziales betreut und erhalten ab dem 1. Juni 2022 Grundsicherung im Alter. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist weiterhin der Fachbereich Kinder und Jugend zuständig.



Pressekontakt: Julia Trick

Kontaktdaten:
Stadt Leverkusen - Pressestelle
Friedrich-Ebert-Platz 1
51373 Leverkusen

Telefon: (0214) 406-8878
Telefax: (0214) 406-8862
Mail: presse@stadt.leverkusen.de

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