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14.09.2018 - Stadt Hanau


Warum gibt es zwei Stimmzettel zur Landtagswahl ?

Informationen des Hanauer Wahlbüros zur Stimmabgabe


Gemeinsam mit der Landtagswahl am Sonntag, 28. Oktober, findet auch eine Abstimmung über Änderungen der Hessischen Verfassung in 15 Punkten statt. Die Wahlberechtigten erhalten deshalb sowohl für die Briefwahl als auch im Wahllokal zwei Stimmzettel.

Der Aufbau und die Gliederung der Stimmzettel sind in ganz Hessen einheitlich. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Die Erststimme ist auf der linken Seite des Stimmzettels zu finden. Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt in den Landtag gewählt. Das heißt, gewählt ist, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält. Damit können die Wähler mit ihrer Erststimme entscheiden, welche Bewerberin oder welcher Bewerber den Wahlkreis im Landtag vertritt. Im Wahlkreis 41 Main-Kinzig II, dem die Stadt Hanau angehört, stehen acht Wahlvorschläge zur Auswahl.

Die Zweitstimme wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt und über die Sitzverteilung im Landtag entschieden. Das bedeutet konkret, je mehr Zweitstimmen landesweit ein Wahlvorschlag erhält, desto mehr Vertreterinnen oder Vertreter kann dieser in den neuen Landtag entsenden. Hier stehen 23 Wahlvorschläge (Parteien) zur Wahl.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Wahl. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.

Die Reihenfolge der Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber (Erststimme) richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten (Zweitstimme), wobei das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer bleibt, wenn keine Wahlkreisbewerberin oder kein Wahlkreisbewerber für die Partei oder die Wählergruppe im Wahlkreis antritt.

Ein Muster der Stimmzettel kann auf der Homepage der Stadt Hanau, Wahlen, Landtagswahl am 28.10.2018 eingesehen werden.

Der zweite Stimmzettel ermöglicht die Teilnahme an allen 15 Volksabstimmungen. Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Teilnahme.

Jeder Wahlberechtigte kann mit einem Kreuz allen Verfassungsänderungen zustimmen oder alle ablehnen. Hierfür kennzeichnet der Wahlberechtigte den Stimmzettel in der Kopfzeile (Teil A des Stimmzettels). Weitere Kennzeichnungen sind nicht erforderlich.

Daneben besteht die Möglichkeit, einem Teil der Verfassungsänderungen zuzustimmen und den anderen Teil abzulehnen. Hierfür kennzeichnet der Wahlberechtigte den Stimmzettel im unteren Teil B des Stimmzettels hinter jeder vorgeschlagenen Verfassungsänderung.

Schließlich besteht auch die Möglichkeit für eine Kombination beider Abstimmungsmöglichkeiten. Der Wähler kann im Abschnitt B einzelne Verfassungsänderungen ablehnen/zustimmen und den übrigen Verfassungsänderungen durch Kennzeichnung im Abschnitt A zustimmen/ablehnen.

Beide Stimmzettel sind in der rechten oberen Ecke gelocht. Mit dieser Lochung ist es für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler möglich, ohne fremde Hilfe an der Wahl teilzunehmen. An diese Markierung wird eine besondere Wahlschablone zum Ertasten der Informationen auf dem Stimmzettel angelegt. Da alle Stimmzettel an der gleichen Stelle gelocht sind, bleibt das Wahlgeheimnis unberührt.

Fragen rund um die Stimmzettel beantwortet das Team vom Wahlbüro unter der Telefonnummer 06181-295 417.



Pressekontakt: Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

Kontaktdaten:
Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau



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