Meldungsdatum: 27.12.2024
Schwere Verbrennungen, Augenverletzungen und Schäden am Hörvermögen – leider immer wieder auch bei Kindern - sind häufige Folgen eines leichtfertigen Umgangs mit Raketen, Böllern und Co.. Was viele Menschen gar nicht wissen: Beim Abbrennen kann diese Pyrotechnik Temperaturen von mehr als 1000 Grad Celsius erreichen.
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Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember und am Neujahrstag 1. Januar erlaubt. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- und Seniorenheimen sowie von Reethäusern und Fachwerkhäusern mit Holzeindeckung dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht gezündet werden.
Damit das Feuerwerk verletzungsfrei bleibt, sollten folgende Tipps beherzigt werden:
Der Verkauf von nicht zugelassenem Feuerwerk wird als Straftat geahndet. Die illegal angebotenen Feuerwerke sind zum Teil lebensgefährlich. Informieren Sie die Polizei oder Ihr Ordnungsamt.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen bei der Stadtverwaltung Soest Olaf Grebe, (Telefon 02921/103-2110) oder Armin Westhoff (Telefon 02921/103-2181) gerne zur Verfügung
Stadt Soest
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Referent für Öffentlichkeitsarbeit: Thorsten Bottin
Am Vreithof 8 - 59494 Soest
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