06.09.2023 - Stadt Leverkusen
Pflichtumtausch von Papierführerscheinen: Geburtsjahrgänge 1965 - 1970
Nach der am 18.03.2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung zum verpflichtenden Umtausch von Papierführerscheinen endet die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1965 - 1970 am 19.01.2024. Über den Online-Terminkalender der Abteilung Zulassung und Fahrerlaubnisse unter https://stva.leverkusen.de/ (Führerscheinstelle > Fahrerlaubnisanträge) ist für dieses Anliegen (Antrag auf Umtausch des Führerscheins alt gegen neu) eine Vielzahl an Terminen verfügbar, welche ausschließlich hierfür vorgehalten werden.
Gegen Ende der Umtauschfrist kommt es erfahrungsgemäß zu einem starken Anstieg der Nachfrage. Die Fahrerlaubnisbehörde Leverkusen rät daher, rechtzeitig einen Online-Termin für den Umtausch zu buchen. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang steht weiterhin die Terminhotline unter der Durchwahl (0214) 406-36454 von montags bis freitags zwischen 8.00 und 16.30 Uhr zur Verfügung.
Die Umtauschpflicht bis Januar 2024 betrifft ausschließlich die Geburtsjahrgänge 1965 – 1970. Die nachfolgenden Geburtsjahrgänge sowie Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen sind aktuell noch nicht betroffen.
Zur Bearbeitung der Anträge sind folgende Daten unbedingt erforderlich: Name, Vorname, evtl. Geburtsname, Geburtsdatum und Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Bei außerhalb von Leverkusen ausgestellten Papierführerscheinen ist es ratsam, bereits im Vorfeld eine Karteikartenabschrift bei der Ausstellungsbehörde zu beantragen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Kontaktdaten:
Stadt Leverkusen - Pressestelle
Friedrich-Ebert-Platz 1
51373 Leverkusen
Telefon: (0214) 406-8878
Telefax: (0214) 406-8862
Mail:
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