22.11.2023 - Stadt Leverkusen
Zulassungsstelle Leverkusen unterstützt Kommunen des Rheinisch-Bergischen-Kreises
Vorerst nur Postzulassungen per Einwurf (ohne Termin) möglich
Im Zuge der Auswirkungen des massiven Cyberangriffes auf den Arbeitsbetrieb der betroffenen Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis sind kurzfristige Partnerschaftslösungen im Zuge der Amtshilfe durch andere Kreise oder kreisfreie Städte gefragt. Wie schon das Bürgerbüro wird auch die städtische Zulassungsstelle im Rahmen der personellen Möglichkeiten entsprechend unterstützen. Das bedeutet, dass Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen des Rheinisch-Bergischen-Kreises in der Zulassungsstelle Leverkusen erfolgen können. Allerdings kann nur das Leverkusener Kennzeichen „LEV“ ausgestellt werden. Das Kennzeichen „GL“ kann in Leverkusen nicht ausgegeben werden, so dass zu einem späteren Zeitpunkt im Rheinisch-Bergischen-Kreis eine Umschreibung auf „GL“ erfolgen müsste.
Folgende Vorgänge können im Zuge der Amtshilfe in Leverkusen durchgeführt werden: Neuzulassungen, Umschreibungen von gebrauchten Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Außerbetriebssetzungen.
In Leverkusen werden diese Vorgänge vorerst nur über die sogenannte „Postzulassung“ per Einwurf in den Hausbriefkasten (Haus-Vorster Str. 8 in Leverkusen-Opladen) möglich sein. Dies ist insbesondere für kurzfristige Anliegen der beste Weg, um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten. Eine Terminvereinbarung kann so entfallen. Wartezeiten im Publikumsbetrieb werden weitestgehend vermieden. Informationen zur Postzulassung können auf der Internetseite der Stadt Leverkusen abgerufen werden: Kfz - Neuzulassung per Post | Stadt Leverkusen
Zudem wird aktuell geprüft, inwiefern für Mitarbeitende von Zulassungsstellen des Rheinisch-Bergischen Kreises in der Zulassungsstelle Leverkusen Arbeitsplätze eingerichtet werden können, um die Abarbeitung der auswärtigen Vorgänge zu erleichtern.
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