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30.11.2023 - Stadt Haltern am See


Beantragung von Unterhaltsvorschuss jetzt auch online möglich

Haltern am See. Die Stadt Haltern am See ist darum bemüht, nach und nach möglichst alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Nun hat sie sich an einen Service zur Beantragung von Unterhaltsvorschüssen angebunden. Für Halterner Bürgerinnen und Bürger ist es ab sofort möglich, das Angebot auf „gemeinsam online“ zu nutzen.


Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes/der Kinder zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.  

Bürgerinnen und Bürger können auf den Link gehen, nach Haltern am See suchen und sich dann nach Anmeldung durch den Antrag klicken:

www.unterhaltsvorschuss-online.de

Die Seite ist sowohl auf Erstanträge als auch auf die notwendige, jährliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen ausgelegt.




Kontaktdaten:

Stadt Haltern am See
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
45721 Haltern am See

Telefon: 02364/ 933 402
Web: https://www.haltern-am-see.de
E-Mail: pressestelle@haltern.de



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