21.05.2025 - Stadt Münster
Baumfällung an der Stiftsherrenstraße
Rot-Buche weist massive Schäden und Pilzbefall auf
Münster (SMS) Aus Sicherheitsgründen muss am Donnerstag, 22. Mai, eine alte Rot-Buche an der Stiftsherrenstraße gefällt werden. Im Zuge regelmäßiger Kontrollen wurden erhebliche Schäden an der Buche festgestellt. Der obere Bereich der Baumkrone weist massive Schäden an allen größeren Ästen sowie ein vermehrtes Auftreten von holzschädigenden Pilzen auf.
Die Rot-Buche ist Bestandteil einer als Naturdenkmal geschützten Baumgruppe, bestehend aus einer Platane, einer Rot-Buche, einer Blut-Buche und zwei Rosskastanien auf dem Gelände einer Kindestagesstätte. Ein hinzugezogener Gutachter hat bestätigt, dass die Rot-Buche nicht mehr bruchsicher ist. Demnach besteht die Gefahr, dass stärkere Äste aus der Baumkrone herausbrechen. Um die unmittelbare Gefährdung für die Kinder der Kita zu vermeiden, wird der Baum entfernt.
Durch die Fällung der Rot-Buche wird eine benachbarte Blut-Buche freigestellt. Um diese vor starker Sonneneinstrahlung und Hitze zu schützen, muss der Baum mit einer speziell für Bäume entwickelten weißen Farbe angestrichen werden. Zudem muss der Baum künftig verstärkt auf eine Pilzbesiedlung untersucht werden.
Das Grünflächenamt bedauert den Verlust des innerstädtischen Altbaumes. Im Zuge der Fällung kann es vorübergehend zu Einschränkungen im direkten Umfeld kommen.
Kontaktdaten:
Stadt Münster - Amt für Kommunikation
Tel.: 0251 / 492 1301
Fax: 0251 / 492 7712
www.muenster.de/stadt/medien
kommunikation@stadt-muenster.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.