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Presseinformation

09. November 2018
Straßenbauamt überprüft Bäume und Sträucher an den Kreisstraßen auf Standsicherheit und Sichtfreiheit
Auch Grundstückseigentümer sind in der Pflicht

Kreis Steinfurt. Bäume und Sträucher an Straßen und Radwegen entwickeln Jahr für Jahr einen ansehnlichen Blätterwald. Dies ist für das Landschaftsbild durchaus erwünscht. Durch die ausladenden Zweige und Äste entstehen allerdings oft erhebliche Behinderungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs.

 

An den Kreisstraßen werden Bäume und Sträucher daher regelmäßig vom Straßenbauamt des Kreises Steinfurt auf ihre Standsicherheit und die Sichtfreiheit überprüft. Soweit sie Eigentum des Kreises Steinfurt sind, nehmen die Mitarbeiter des Straßenbauamtes die erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung von Gefahren vor.

 

Die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von straßenangrenzenden Grundstücken sind verpflichtet, den Bewuchs bezüglich der Verkehrssicherheit eigenverantwortlich zu überprüfen. Ihnen obliegt die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht und die eigenverantwortliche Durchführung der notwendigen Arbeiten.

 

Soweit das Maß eines schonenden Form- bzw. Pflegeschnittes überschritten wird, dürfen erhebliche Rückschnitte nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden. Behördlich angeordnete bzw. zugelassene Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen können ganzjährig vorgenommen werden.

 

Zur Vermeidung von Behinderungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs bittet der Kreis Steinfurt alle Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender Kreisstraßengrundstücke, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Der Straßenraum ist von hineinwachsendem Überwuchs in jedem Fall freizuhalten.

 

Eine detaillierte Darstellung des zu berücksichtigenden Lichtraumprofils kann auf der Internetseite des Kreises Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de) eingesehen werden.

 

Die Mitarbeiter der Kreisstraßenmeistereien sind montags bis donnerstags jeweils von 7.30 bis 16 Uhr und freitags jeweils von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter der Nummer 0 25 51 / 69 43 61 (Kreisstraßenmeisterei Steinfurt) bzw. 0 25 51 / 69 - 43 12 (Kreisstraßenmeisterei Ibbenbüren) zu erreichen.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de