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Presseinformation

30. Januar 2019
Sträucher und Hecken an Kreuzungen und Einmündungen unbedingt zurückschneiden!
Straßenbauamt des Kreises erinnert Grundstückseigentümer an Verkehrssicherungspflicht

Kreis Steinfurt. Wenn Kreuzungs- und Einmündungsbereiche wegen wuchernder Hecken, Sträucher oder baulicher Anlagen nicht gut einsehbar sind, ist das für alle Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich. Deshalb sind Grundstückseigentümer verpflichtet, wuchernde Pflanzen auf ihrem privaten Grundstück, die in Kreuzungsbereiche hineinragen und die Sicht behindern, regelmäßig zurückzuschneiden. Darauf weist das Straßenbauamt des Kreises Steinfurt noch einmal nachdrücklich hin. Es bittet insbesondere alle Eigentümer von Grundstücken an Kreuzungen und Einmündungen mit oder zu Kreisstraßen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

 

Grundstückseigentümer müssen überprüfen, ob die Sichtfelder eingehalten werden, und die notwendigen Arbeiten selber beauftragen. Erhebliche Rückschnitte von Pflanzen dürfen nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden, Formschnitte auch zu anderen Zeiten.

 

Informationen dazu, wie groß die freien Sichtfelder jeweils sein müssen und was beim Rückschnitt sonst noch zu beachten ist, können betroffene Grundstückseigentümer dem Merkblatt „Gute Sicht bringt Sicherheit!“ entnehmen, das unter www.kreis-steinfurt.de (Straßenbauamt - Hinweise für Straßenanlieger) zu finden ist.

 

Für Rückfragen sind die Mitarbeiter der Kreisstraßenmeistereien montags bis donnerstags jeweils von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter 02551/ 69-4361 (Kreisstraßenmeisterei Steinfurt) oder 02551/ 69-4312 (Kreisstraßenmeisterei Ibbenbüren) zu erreichen.

 

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de