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Presseinformation

17. Juni 2019
K 76 n: Beschluss des OVG Münster schafft neue Möglichkeiten für den Kreis Steinfurt
Wirtschaftsweg kann planerisch abgetrennt werden

Kreis Steinfurt. Der Bau der K 76 n kann vorerst nicht beginnen, der Kreis Steinfurt verbucht aber einen Teilerfolg.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) hat die Beschwerden der Bezirksregierung Münster sowie des Kreises Steinfurt gegen die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster vom 18. und 20. Dezember 2018 zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der aufschiebenden Wirkung der Klagen von sechs Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der K 76n.

 

Der Kreis Steinfurt nimmt aber die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts in den Beschlüssen positiv zur Kenntnis, dass der Planfeststellungsbeschluss in zwei planfestgestellte Straßenbauvorhaben in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht teilbar sein dürfte, namentlich den Neubau der K 76n und den Neubau des Wirtschaftsweges. Dies eröffnet nach erster Einschätzung aus Sicht des Kreises Steinfurt die Option, den Planfeststellungsbeschluss für die K 76n nachzubessern.

 

Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Münster in den benannten Beschlüssen auch entschieden hat, dass die beiden Planungsgegenstände K 76n und Wirtschaftsweg nicht getrennt gesehen werden können und da letzterer nicht rechtmäßig ist, das gesamte Projekt rechtswidrig ist. Nach summarischer Prüfung wird diese Sicht vom OVG NRW nicht geteilt, vielmehr erkennt es ausdrücklich an, dass der Wirtschaftsweg planerisch abgetrennt werden kann, ohne dass die K 76n in der bisher geplanten Form damit infrage zu stellen ist.

 

Das OVG NRW weist in seinem Beschluss darauf hin, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens völlig offen sei. Ein Termin in der Hauptsache ist jedoch noch nicht absehbar.  

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de