Alle Meldungen
Presseinfos abonnieren
Suche
Fotoarchiv
Druckansicht



Presseinformation

21. November 2020
Nach Gerichts-Beschluss: Keine Quarantänepflicht mehr für Reiserückkehrer
Kreis Steinfurt informiert die Betroffenen

Kreis Steinfurt. Das Oberverwaltungsgericht hat am Freitag (20. November) per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Corona-Einreiseverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Stabsstelle Corona des Kreises Steinfurt kontaktiert derzeit alle unter Quarantäne stehenden Reiserückkehrerinnen und –rückkehrer im Kreis Steinfurt und informiert sie über die rechtlichen Folgen. Darüber hinaus steht die Kreisverwaltung telefonisch wie gewohnt zur Verfügung.

 

Es besteht nach der neuen Rechtslage bis auf weiteres keine Pflicht zur Quarantänisierung von Reiserückkehrern in NRW. Noch nicht absehbar ist, ob und - wenn ja - wie das Land NRW eine modifizierte Corona-Einreiseverordnung erlassen wird.

 

Weitere Informationen (auch Telefonnummern), die ständig aktualisiert werden, gibt es auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de