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Presseinformation

10. Februar 2021
Dank AstraZeneca-Lieferung nimmt Impfbetrieb Fahrt auf
Ausgewählte Personengruppen können sich beim Kreis Steinfurt melden

Kreis Steinfurt. Der Betrieb im Impfzentrum des Kreises Steinfurt nimmt Fahrt auf: Weil im Verlauf bis Ende der kommenden Woche große Mengen des Impfstoffes von AstraZeneca geliefert werden, baut der Kreis Steinfurt die Impfstraßen aus, um möglichst viele Menschen immunisieren zu können. „Zudem haben wir jetzt genügend Impfstoff, um auch vormittags zu impfen“, freut sich Landrat Dr. Martin Sommer. Berechtigte Personen, die bisher keine Mitteilung des Kreises Steinfurt erhalten haben, sollen sich unter Angabe des Berufes sowie unter Vorlage eines Bestätigungsschreibens des Arbeitsgebers per Mail an corona@kreis-steinfurt.de oder unter der Telefonnummer 02551/ 69 - 71 03. Die Hotline ist von montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr besetzt. Aufgrund der hohen telefonischen Nachfrage wird darum gebeten, zunächst den Kontakt per Mail zu suchen.

 

Der Impfstoff ist nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Personen zwischen 18 und 64 Jahren bestimmt und darf laut eines Erlasses des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aktuell nur für einen bestimmten Personenkreis genutzt werden. Deshalb können zurzeit mit AstraZeneca Menschen, die älter als 64 Jahre sind, nicht immunisiert werden. Für diese Personengruppe ist weiterhin der Impfstoff von Biontech/Pfizer vorgesehen. Sobald dieser Impfstoff in ausreichender Menge für den Kreis Steinfurt vorliegt, können auch mehr ältere Menschen geimpft werden.

 

Mit dem AstraZeneca-Impfstoff dürfen aktuell beispielsweise Menschen immunisiert werden, die bei ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften, als Notfallseelsorger und in Hospizen tätig sind. Zudem sollen mit AstraZeneca Heilmittelerbringende wie Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten geimpft werden, wenn sie vor allem in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind. Auch (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Personal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in spezialisierter ambulanter Palliativversorgung tätig sind, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und -Patienten behandeln oder in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind, werden von dem Erlass erfasst, ebenso wie das Personal aus dem Impfzentrum, dem Rettungsdienst und den Sanitätern vor Ort (First Responder). Detaillierte Informationen darüber, wer aktuell mit AstraZeneca geimpft werden darf, sind auch im Internet zu finden unter www.kreis-steinfurt.de/impfen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de