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Presseinformation

04. Mai 2022
Pilotprojekt zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie: Kreis, Naturschutzstiftung und Landwirtschaft starten Fließgewässerentwicklungsprogramm
Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten soll wiederhergestellt werden

Kreis Steinfurt. Die Vorgabe der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist klar: Bis zum Jahr 2027 sollen die Gewässer in einem ökologisch guten Zustand sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, haben der Kreis, die Naturschutzstiftung und die Landwirtschaft das Fließgewässerentwicklungsprogramm (FEP) konzipiert, bei dem das Gewässer wie auch die Ufer im Mittelpunkt stehen. Auftakt dafür war am Frischhofsbach in der Steinfurter Bauerschaft Hollich.

 

Bei dem gemeinsamen Pilotprojekt geht es darum, an möglichst langen Gewässerabschnitten sogenannte Gewässerentwicklungsstreifen mit einer Mindestbreite von 5 Metern beidseits anzulegen, um Lebensraum für die in und an diesen Fließgewässern heimischen Tier- und Pflanzenarten wiederherzustellen. Entsprechende Maßnahmen sind beispielsweise das Anlegen von Flutmulden, Totholz- und Kieseinbau, das Entfernen von Böschungssicherungen etc. Ausführende Partner sind die mehr als 30 Unterhaltungsverbände im Kreis.

 

Die Eigentümer der Uferstreifen, erhalten für die Bereitstellung der Flächen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Diese sowie die Kosten für die Maßnahmenplanung und die Umsetzung werden über Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Den im Rahmen der Förderung zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent trägt die Naturschutzstiftung. Weitere Maßnahmen des Fließgewässerentwicklungsprogramms sind für den Leerbach in Horstmar/Burgsteinfurt, den Lambertigraben in Ochtrup und die Meerbeeke in Ibbenbüren-Recke vorgesehen.




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Kreis, Naturschutzstiftung und Landwirtschaft starten Fließgewässerentwicklungsprogramm



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