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Meldungsdatum: 11.07.2023

Abordnung von Lehrkräften hiesiger Grundschulen ins Ruhrgebiet – derzeitiger Sachstand

Landrat Dr. Kai Zwicker informiert nach Rücksprache mit NRW-Schulministerin Dorothee Feller und der Bezirksregierung Münster

Die Personalausstattung der Grundschulen im Westmünsterland steht derzeit in der öffentlichen Diskussion: Kurz vor den Sommerferien war bekanntgeworden, dass das Land NRW über die Bezirksregierung Münster mehr als 30 Lehrkräfte aus dem Kreis Borken ins Ruhrgebiet abordne, um so den dort herrschenden Lehrermangel abzumildern. Viele Eltern zeigen sich darüber sehr besorgt, denn sie befürchten, dass so die Unterrichtsversorgung ihrer Kinder in den hiesigen Grundschulen künftig nicht mehr sichergestellt werden könne. Wenngleich der Kreis Borken nicht für die Personalausstattung der Schulen zuständig ist, war es doch besonderes Anliegen von Landrat Dr. Kai Zwicker, im Elterninteresse sowohl bei NRW-Schulministerin Dorothee Feller als auch beim Regierungspräsidenten Andreas Bothe sowie dessen Leiter der Abteilung Schule, Kultur und Sport um Aufklärung über die beabsichtigten personellen Maßnahmen zu bitten.

Von dort hieß es daraufhin, dass es darum gehe, für eine gleichmäßige Personalausstattung an den Schulen im gesamten Regierungsbezirk Münster zu sorgen. Aufgrund des allgemeinen Lehrermangels gelinge es aktuell aber nicht, alle ausgeschriebenen Stellen zu besetzen. Die Regionen und Schulformen seien im Regierungsbezirk jedoch unterschiedlich betroffen. So bestehe konkret die besondere Schwierigkeit, die Grundschulen im Emscher-Lippe-Raum mit ausreichend Lehrkräften zu versorgen. Während mit Stand April 2023 beispielsweise die durchschnittliche Personalausstattung an Grundschulen inklusvie Vertretungsreserven im Kreis Borken bei 103,3 Prozent lag, habe sie in der Stadt Gelsenkirchen lediglich 82,2 Prozent betragen. Um eine annähernde Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, bemühe sich die Bezirksregierung folglich darum, in allen Kreisen und kreisfreien Städten mindestens eine Personalausstattung von 90 Prozent an Grundschulen zu gewährleisten. Dies könne kurzfristig allerdings nur gelingen, wenn Lehrkräfte, die an besser ausgestatteten Schulen beschäftigt seien, an unterversorgte Schulen abgeordnet werden. Entsprechende dienstliche Abordnungen habe es daraufhin zum Teil bereits freiwillig gegeben, nachdem ein Vertreter des Schulamtes Gelsenkirchen bei einer Veranstaltung für Lehrkräfte im Kreis Borken die Situation in Gelsenkirchen geschildert hat.

Für die Grundschulen im Kreis Borken bedeute dies, dass insgesamt 34 Personen (in einem Umfang von 27,93 Stellen) abgeordnet werden: 13 Personen (10,36 Stellen) in den Kreis Recklinghausen, 13 Personen (9,93 Stellen) in die Stadt Gelsenkirchen und 8 Personen (7,64 Stellen) in die Stadt Bottrop. Im Gegenzug sei es jedoch bereits gelungen, im Kreis Borken 11 Stellen wieder neu zu besetzen. Darüber hinaus hätten 8 Stellen von Gymnasien (sogenannte „Vorgriffsstellen“) für Grundschulen im Kreis Borken besetzt werden können. Aktuell würde damit noch ein Saldo von 8,93 Stellen (27,93-11-8) bestehen, also nicht von 34, betonte die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung. Gleichzeitig unterstrich sie, bis zum Schuljahresbeginn möglichst noch weitere Neueinstellungen vornehmen zu wollen. Landrat Dr. Kai Zwicker dankte sowohl Schulministerin Feller als auch der Bezirksregierung für die Bemühungen, die Zahl der Abordnungen zu minimeren, und bat gleichzeitig darum, alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, um die Unterrichtsversorgung in den Grundschulen im Kreis Borken bestmöglich zu gewährleisten.

Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424


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