Kreis Steinfurt. Alleinerziehende Väter oder Mütter können jetzt auch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Darauf weist das Kreisjugendamt hin. Möglich macht das eine am 17. August veröffentlichte Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, die rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt.
Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt, wenn der unterhaltspflichtige Vater oder die unterhaltspflichtige Mutter nicht oder zu wenig Geld für das Kind zahlt. Bisher haben Alleinerziehende maximal sechs Jahre einen Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr erhalten. Seit dem 1. Juli besteht die Möglichkeit, dass der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt wird. Vorausgesetzt, dass die Jugendlichen keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV“) beziehen oder durch den Bezug der Unterhaltsvorschussleistungen aus dem SGB II-Bezug (Hartz IV-Bezug) herausfallen oder der betreuende bzw. alleinerziehende Elternteil ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Alle Anträge, die bis zum 30. September 2017 bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreisjugendamtes eingehen, können rückwirkend ab dem 1. Juli bewilligt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen beträgt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr monatlich maximal 150 Euro, im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich maximal 201 Euro und im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich maximal 268 Euro. Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen stehen als pdf-Datei im Internet unter https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Ressourcen/Familie, Kinder & Jugendliche/2017 Antrag Unterhaltsvorschuss ab Juli 2017.pdf zum Download zur Verfügung oder sind beim Kreis Steinfurt, Jugendamt - Unterhaltsvorschusskasse - Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt erhältlich.