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Presseinformation

22. November 2017
WESt empfiehlt: Bildungsprämie für Weiterbildungsmaßnahmen noch in diesem Jahr nutzen
Auch Module für Berufskraftfahrer wieder förderfähig

Kreis Steinfurt. Bürgerinnen und Bürger haben nach neuen Richtlinien die Möglichkeit, die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einmal jährlich in Anspruch zu nehmen. Wer in den nächsten sechs Monaten eine berufliche Weiterbildung plant, sollte sich daher noch in diesem Jahr die Bildungsprämie ausstellen lassen, rät Annerose Pott von der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt). Damit besteht die Möglichkeit, in 2018 einen weiteren Gutschein zu erhalten.

 

Die Prämie des Bundesbildungsministeriums und des Europäischen Sozialfonds fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten und ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit des Antragstellers mindestens 15 Stunden beträgt und das zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro (beziehungsweise unter 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern) liegt. Zu der Fortbildungspalette, die vom PC-Kurs über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen reicht, gehören nach den neuen Richtlinien auch wieder die Weiterbildungsmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

 

Beratungsstellen im Kreis Steinfurt gibt es bei den Volkshochschulen in Ibbenbüren (Tel. 05451 931 761) und Lengerich (Tel. 05481 93880) sowie beim Lernen Fördern e.V. in Ibbenbüren (Tel. 05451 999 160) und in Rheine (Tel. 05971 3474). Darüber hinaus stehen Annerose Pott (Tel. 02551 69 2776) und Monika Kübel (Tel. 02551 69 2771) von der WESt in Steinfurt für weitere Fragen zur Verfügung.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de