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Presseinformation

23. Juli 2018
Neue Regeln für Immobilienmaklerinnen und –makler sowie Wohnimmobilienverwaltende ab 1. August
Kreisordnungsamt Steinfurt informiert / Übergangsregelung

Kreis Steinfurt. Das Kreisordnungsamt Steinfurt informiert über eine Änderung der Gewerbeordnung: Wer ab dem 1. August gewerbsmäßig gemeinschaftliches Wohneigentum oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung. Für alle Gewerbetreibenden, die aber vor dem 1. August bereits Wohnimmobilien verwaltet haben und diese Tätigkeit auch weiterhin ausüben wollen, gilt eine Übergangsregelung bis zum 1. März 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt muss dann die Erlaubnis beantragt werden.

Wohnimmobilienverwaltende müssen neben der erforderlichen persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Immobilienmaklerinnen und –makler sowie Wohnimmobilienverwaltende sind zudem zukünftig verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de) unter „Makler und Bauträger“. Ansprechpartner im Kreisordnungsamt sind Joachim Ternes unter der Rufnummer (0 25 51) 69 – 22 98 und Martin Lücker als Sachgebietsleiter unter der Rufnummer (0 25 51) 69 – 22 13.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de