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Presseinformation

14. August 2018
Naturschutzgebiet „Herrenwiese“ in Hörstel wird erneut ausgewiesen
Pläne liegen ab dem 22. August für vier Wochen aus

Kreis Steinfurt/Hörstel. Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt, das im Kreis Steinfurt liegende Naturschutzgebiet „Herrenwiese“ erneut als Schutzgebiet auszuweisen. Die bisherige Naturschutzgebietsverordnung ist am 11. Januar 2017 ausgelaufen.

 

Das Naturschutzgebiet „Herrenwiese“ in Hörstel soll von 6,4 auf 8,4 Hektar ausgeweitet werden. Der Bereich befindet sich südlich des Ortsteils Riesenbeck. Bei der „Herrenwiese“ handelt es sich überwiegend um im öffentlichen Eigentum befindliches, wertvolles bzw. schutzwürdiges Grünland, welches südlich und östlich von Wallhecken und Feldgehölzen gekennzeichnet ist.

 

Wertgebend für das Gebiet sind insbesondere die anmoorige Grünlandfläche aus frischer, in Teilarealen feuchter bis nasser Weidelgras-Weißklee-Weide. Flutrasenbereiche umgeben eine im Nordwesten der Fläche angelegte Blänke. Südwestlich des Grünlandbereiches schließt sich ein Biotopkomplex aus Kleingewässern, Grünlandbrache sowie einem Feldgehölz an. Die Gewässer sind teilweise von einem dichten Gehölzsaum aus Erlen umgeben.

 

In Verbindung mit dem nahegelegenen Naturschutzgebiet „Haverforths Wiesen und „Grützemachers Kanälchen“ bildet das Naturschutzgebiet „Herrenwiese“ einen wichtigen Trittstein im landesweiten Biotopverbund. Wichtigste Ziele der Verordnung sind die Erhaltung und Entwicklung von artenreichem Grünland als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie naturnaher Kleingewässer und Feldgehölze als Trittsteinbiotop in einem intensiv genutzten Umfeld.

 

Der Entwurf der neuen Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 22. August bis zum 21. September 2018 bei der Stadtverwaltung Hörstel, Raum 2.17, sowie beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Steinfurt, Raum 557, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich bei der Stadt Hörstel und beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt äußern.

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist am 10. August 2018 im Amtsblatt des Kreises Steinfurt erfolgt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Für weitere Informationen steht Jutta Stöppler vom Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter Telefon 02551 691495 zur Verfügung.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de