Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) - Pressemeldungen


10. Juni 2010

Verursacher müssen zahlen

Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg verlangt gesplittete Gebühr für Schmutz- und Regenwasser. Rechenzentrum KIRU unterstützt Kommunen bei der Umsetzung des Urteils.

Das auf den Grundstücken anfallende Regen- oder Oberflächenwasser wird bisher in vielen kleineren und mittelgroßen Gemeinden pauschal nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass der Kostenanteil der Regenwasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Entwässerung zwischen 35 und 45 Prozent liegen kann. In Baden-Württemberg wurde dies mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) vom 4.3.2010 als rechtswidrig erklärt. Der VGH verlangt auch von kleinen Kommunen eine gesplittete Abwassergebühr. Das Urteil soll zu mehr Gebührengerechtigkeit führen und die Gebühr noch stärker als bisher an der Kostenverursachung festmachen. Dies hat zur Folge, dass die Kommunen mit relativ großem Aufwand für jedes Grundstück die befestigte Fläche ermitteln müssen, um den Maßstab für die Oberflächenwassergebühr zu bilden.

 

Keine Übergangsfrist
Die Abwassergebührensatzungen, die die Abwassergebühren ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab bemessen, sind somit als nichtig anzusehen, diese Gebührenbescheide sogar rechtswidrig. Es gibt keine Übergangsfrist. Sofern gegen künftige Abwassergebührenbescheide Widersprüche eingelegt werden, müssen diese aufgehoben werden. Welchem Modell die Gebührenbemessung sinnvollerweise folgen soll, bleibt offen.

 

Neue Gebührenordnung
Jede Gemeinde muss nun in Folge des Urteils die gesplittete Abwassergebühr einführen, das heißt, statt einer einheitlichen Abwassergebühr muss eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden, was als Folge bei allen Kommunen einen hohen Aufwand verursachen wird.

 

Mit GIS geht´s einfach, schnell und kostengünstig

In der Praxis haben sich bisher nur zwei Erfassungsmethoden als sinnvoll erwiesen: Die Abflussbeiwertmethode mit Bürgerbeteiligung (Bayerisches Modell) oder die Ermittlung der real versiegelten Flächen (Geoinformationssystem- oder GIS-Methode). Die GIS-Methode als Kombination aus amtlicher Lagekarte, Lagebuch und Luftbildauswertung bietet zusätzliche Vorteile, da die GIS-Methode für die Bürger die gerechteste Vorgehensweise ist und somit auch der Verwaltung die geringsten Einsprüche bereiten wird. Mit GIS lassen sich künftig die Immobilien-Managementaufgaben in einer Gemeinde schnell und kostengünstig lösen, wie etwa die Doppik, die Straßenerhaltung, der Baumkataster oder die gesplittete Abwassergebühr für Schmutz- und Regenwasser (GAG). Bei zeitnaher Vorgehensweise kann für GAG und Doppik auf das gleiche Lagebuch, das gleiche Luftbild und die gleiche Datenbank zurückgegriffen werden, was für die Gemeindehaushalte zusätzliche Kosteneinsparungen ermöglicht.
Für die Ermittlung der versiegelten Flächen sind hochauflösende Luftbilder eine Mindestvoraussetzung. Durch die Befliegung mit einer sogenannten Drohne können hochauflösenden Luftbilder auch unterjährig erstellt werden selbst dann, wenn die Bäume belaubt sind. Aus den Luftbildern werden dann die verschiedenen Versiegelungsarten ermittelt.

 

Rechenzentrum als Dienstleister
Der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) bietet seinen kommunalen Kunden in Zusammenarbeit mit der Firma iib Institut Innovatives Bauen Dr. Hettenbach GmbH (Schwetzingen) neben der "Bayrischen" Methode oder der GIS-Methode mit Luftbilderstellung und -auswertung ein Dienstleistungspaket an, das unter anderem folgende Komponenten beinhaltet: Unterstützung bei der Erstellung einer neuen Abwassersatzung, Durchführung von Bürger-Informationsveranstaltungen, Erstellen von Informationsbroschüren, Druck von Farb-Exposé je Grundstück für Bürger und Verwaltung, Bürger-Hotline, Datenaufbereitung und maschinelle Übergabe an die Verbrauchsabrechnung (Massendaten), Einbindung der Exposés in das GIS-Verfahren, Vermittlung eines erfahrenen Dienstleisters für die Kalkulation der Abwassergebühren.

 

Die KIRU informiert Ihre Kunden im Rahmen von vier Informationsveranstatungen im Juli 2010.



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