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Presseinformation

04. Dezember 2020
Brexit-Regelungen: Kreis Steinfurt kontaktiert britische Staatsangehörige wegen ihres Aufenthaltsrechts
Übergangsfrist endet am 31. Dezember

Kreis Steinfurt. Die sogenannte Übergangsfrist nach dem Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (Großbritannien) endet am 31. Dezember. Aufgrund der Brexit-Regelungen bestehen ab dem 1. Januar 2021 unter bestimmten Voraussetzungen Aufenthaltsrechte für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, sofern sie am 31. Dezember 2020 in Deutschland sesshaft sind und auch weiterhin in der Bundesrepublik wohnen bleiben. Diese Aufenthaltsrechte bestehen kraft Gesetzes.

 

Zum Nachweis dieser Rechte wird ein Aufenthaltsdokument von der Ausländerbehörde ausgestellt. Voraussetzung ist, dass britische Staatsangehörige ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde bis zum 30. Juni 2021 anzeigen. Die im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt (alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Rheine) lebenden britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörige werden in den nächsten Wochen sukzessive angeschrieben und erhalten einen Termin zur Vorsprache. Die betroffenen Personen müssen sich daher nicht von sich aus mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de