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Presseinformation

20. Januar 2021
Impfaktion gegen Corona für Menschen ab 80 Jahren: Termine werden ab Montag vergeben
Berechtigte finden alle wichtigen Informationen zum Prozedere in einem Brief von Landrat Dr. Sommer

Kreis Steinfurt. Menschen im Kreis Steinfurt, die mindestens 80 Jahre alt sind, erhalten in diesen Tagen einen Brief des Landrats Dr. Martin Sommer über ihre Impfberechtigung gegen das Coronavirus sowie das Prozedere.

 

Seit Ende Dezember letzten Jahres wurden und werden insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege-Einrichtungen geimpft. In Kürze soll der Kreis Steinfurt so viel Impfstoff erhalten, dass auch die weiteren Gruppen geimpft werden können, die „höchste Priorität“ haben, so dass nunmehr zuvorderst die Menschen geimpft werden, die 80 Jahre und älter sind.

 

Das Land NRW hat am heutigen Tage entschieden, den Start der dazu eingerichteten Impfzentren um eine Woche auf den 8. Februar zu verschieben. Grund hierfür sind die aktuell fehlenden Impfstoffe. Das Impfzentrum des Kreises Steinfurt ist im Terminal 1 des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) untergebracht. Wichtig ist, dass die Berechtigten nur mit einem Termin geimpft werden können. Diesen Termin bekommen sie ab Montag, 25. Januar, über eine Online-Anmeldung unter www.116117.de oder unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 116 117 02. Diese ist täglich von 8 bis 22 Uhr geschaltet.

 

Zum FMO können der Pkw (das Parken ist für die Impfberechtigten kostenfrei) und je nach Wohnort der Bus genutzt werden.

 

„Ich möchte alle Impfberechtigten ermutigen, das Angebot zu nutzen und sich damit selbst zu schützen. Wenn Ihnen zum Beispiel das Internet fremd ist oder Sie nicht mehr mit dem Pkw fahren, nehmen Sie bitte Hilfsangebote Ihrer Angehörigen oder von Ihnen sonst nahestehenden Personen an, wenn diese Ihnen beispielsweise bei der Online-Anmeldung helfen oder aber Sie zum Impfzentrum bringen können“, sagt Landrat Dr. Martin Sommer.

 

Menschen, die weder selbst noch mithilfe ihres persönlichen Umfeldes zum Impfzentrum kommen können, sollten, wenn dies dem Gesundheitszustand geschuldet ist, mit dem Hausarzt oder der Hausärztin klären, ob dieser bzw. diese einen Transport zu Lasten der Krankenversicherung verordnen kann.

 

Sollte all dies nicht möglich sein, ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde der richtige Ansprechpartner – aber erst, wenn der Impftermin feststeht. Die jeweilige Telefonnummer können die Impfberechtigten dem Brief des Landrats entnehmen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de