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Presseinformation

25. Februar 2021
Kreis fördert Blühflächen wieder mit kostenlosem Saatgut heimischer Wildpflanzen
Blühflächenprogramm gegen den alarmierenden Insektenschwund

Kreis Steinfurt. Kornblume, Margerite, Wilde Möhre und Odermennig – heimische Blütenpflanzen, die in unserer Landschaft selten geworden sind, aber nicht selten bleiben müssen. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt stellt in diesem Frühjahr erneut kostenloses Saatgut dieser Pflanzen für private und öffentliche Flächen zur Verfügung. Interessierte, die bereit sind, über fünf Jahre eine solche Blühfläche zu sichern und zu pflegen, finden den Förderantrag und nähere Informationen auf der Internetseite des Kreises.

 

„Mit dem enormen Rückgang dieser Pflanzen sind auch Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten alarmierend weniger geworden. Damit diese wieder Pollen und Nektar als Nahrung finden, haben wir unsere Saatgut-Mischung bewusst so gewählt“, erklärt Esther Susewind, Biodiversitätsbeauftragte in der Unteren Naturschutzbehörde. Aber nicht nur als Nahrung, auch zur Vermehrung dienen die aus der Saat hervorgehenden Pflanzen, klärt Susewind auf: „Es gibt zwar sogenannte ‚Allesfresser‘ unter den Insekten, die auch Kultur- und Zierpflanzen nutzen, doch insbesondere bei der Eiablage sind viele Insektenarten sehr wählerisch. Zahlreiche Schmetterlingsraupen fressen ausschließlich an einer einzigen, heimischen Pflanzenart.“

 

Der zeitige Frühling ist an Tagen mit feuchter Witterung die passende Jahreszeit, diese an die hiesigen Klima- und Bodenverhältnisse angepassten Wildpflanzen zu säen, sodass ein Antrag für das Saatgut möglichst zeitnah gestellt werden sollte. Voraussetzungen an die durch den Kreis geförderte Fläche: Eine sonnenexponierte Lage, sie muss innerorts mindestens 10 Quadratmeter betragen, im Außenbereich mindestens 100 Quadratmeter und maximal 10.000 Quadratmeter. Damit sie dauerhaft blüht, ist eine ein- bis zweimalige Mahd im Jahr mit Abräumen des anfallenden Mahdgutes notwendig. Während Saatgut für Flächen ab 30 Quadratmetern generell schriftlich beantragt werden muss, wird das Saatgut für kleinere Flächen ohne Antrag, gegen Unterschrift, im Steinfurter Kreishaus, im Kreislehrgarten in Steinfurt oder in der Biologischen Station des Kreises in Tecklenburg ausgegeben. Für diese Förderung von Blühflächen im Kreis Steinfurt stellt der Kreistag seit Herbst 2018 Geld zur Verfügung. In diesem Zusammenhang sind mittlerweile 17 Hektar Blühflächen angelegt worden.

 

Nähere Informationen zum Förderprogramm und das Antragsformular erhalten Interessierte auf der Internetseite des Kreises Steinfurt www.kreis-steinfurt.de durch die Eingabe des Suchbegriffs „Blühflächen“. Ebenfalls stehen die Biodiversitätsbeauftragten Esther Susewind, Telefon 02551 691484 und Judith Minker, Telefon 02551 691423 sowie Stefan Kölker, Telefon 02551 691431 bei Fragen zur Verfügung.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de