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Presseinformation

16. April 2021
Testoption bleibt im Kreis Steinfurt bestehen
Maskenpflicht im Auto gilt auch weiterhin

Kreis Steinfurt. Für den Kreis Steinfurt gilt wegen der 7-Tages-Inzidenz von über 100 auch weiterhin die sogenannte Notbremse. Im Land NRW ist es alternativ zur kompletten Rücknahme der Öffnungen möglich, die Nutzung der Angebote von einem tagesaktuellen negativen Schnelltest abhängig zu machen (sogenannte Testoption). Diese Möglichkeit hat Landrat Dr. Martin Sommer Ende März gewählt, als die 7-Tages-Inzidenz am dritten Tag in Folge über 100 lag. Heute hat er die Testoption bis einschließlich Montag, 26. April, verlängert. Eine Liste der aktuellen Schnellteststellen ist im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/schnelltests zu finden.

 

Da die Notbremse weiterhin gültig ist, sind auch weiterhin nur Kontakte im Kreis Steinfurt zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet.

 

Verlängert wurde im Kreis Steinfurt auch die Maskenpflicht im Auto, also die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Autos, wenn sich Personen aus verschiedenen Hausständen im Kraftfahrzeug befinden. Grund hierfür ist, dass in engen geschlossenen Räumen eine besonders erhöhte Gefahr der Ansteckung durch infektiöses Aerosol besteht. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nicht für den Innenbereich von Einsatzfahrzeugen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Katastrophenschutz im Notfalleinsatz. Für den Rettungsdienst hat der Kreis Steinfurt das Tragen von medizinischen Masken angeordnet.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de