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Presseinformation

23. April 2021
Ab morgen (24. April) nächtliche Ausgangsbeschränkungen auch im Kreis Steinfurt
Bundes-Notbremse mit Auswirkungen auf private Treffen, Schulen und Einzelhandel

Kreis Steinfurt. Im Kreis Steinfurt gelten ab morgen, Samstag, Ausgangsbeschränkungen in den Abend- und Nachtstunden.

 

Rechtliche Grundlage hierfür sind die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes, die heute (23. April) in Kraft getreten sind. Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ wird sich auch auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt auswirken. Maßstab ist der Inzidenz-Wert, also die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Heute liegt der Inzidenzwert im Kreis Steinfurt bei 138.

 

Die „Notbremse“ tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Bei kreisangehörigen Kommunen gilt der Wert des gesamten Kreises! Private Treffen sind dann auf die Angehörigen eines Hausstandes plus maximal einer weiteren Person (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren) beschränkt. Neu ist, dass die Kontaktbeschränkungen nun auch für den privaten Raum, also die eigene Wohnung, gelten.

 

Im Bereich der Schulen gilt: Bei einer Inzidenz bis 165 findet Wechselunterricht mit zwei wöchentlichen Tests statt, ab einer Inzidenz von 165 gibt es Distanzunterricht mit Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen.

 

Ab einer Inzidenz von 100 gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung/das eigene Grundstück nicht verlassen werden. Ausnahmen sind möglich bei Notfällen, für den Weg zum Beruf und zum „Gassi gehen“ mit dem Hund.

 

Bis 24 Uhr sind Spaziergänge oder Joggen erlaubt, allerdings nur alleine.

 

Ab einem Inzidenz-Wert von 100 sind ebenfalls nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen (Nagelpflege, Tattoostudio) verboten. Erlaubt bleiben medizinische/therapeutische/seelsorgerische Dienstleistungen, Friseure und Fußpflege mit einer Pflicht zum Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske. Für Friseure und Fußpflege ist zusätzlich ein negativer Test notwendig.

 

Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Abholung von Speisen und der Lieferdienst bleiben möglich.

 

Der Einzelhandel des täglichen Bedarfs bleibt geöffnet. Für den weiteren Einzelhandel gilt bis zu einer Inzidenz von 150 „Terminshopping - Click&Meet mit negativem Testergebnis“, bei einer Inzidenz ab 150 muss er schließen.

 

Individualsport mit maximal zwei Personen oder Mitgliedern des eigenen Haushalts darf weiter betrieben werden, kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ebenfalls.

 

Der Kreis Steinfurt informiert über die Medien und unter www.kreis-steinfurt.de, sobald aufgrund des Inzidenzwertes Regelungen im Kreisgebiet in Kraft treten.

 

Weitere detaillierte Informationen zur „Bundes-Notbremse“ finden Interesseierte auch auf den Internetseiten der Bundesregierung.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de