Kreis Steinfurt. Die „Bundes-Notbremse“ wird ab der kommenden Woche auch Auswirkungen auf den Einzelhandel im Kreis Steinfurt haben: Ab einer Inzidenz von 150, mit der dann zu rechnen ist, dürfen nur noch Geschäfte geöffnet bleiben, die die Versorgung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen sicherstellen. Dazu zählen der Lebensmittelhandel, Drogerien und Reformhäuser, Apotheken, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte und Tierbedarfsmärkte. Bei allen anderen Geschäften ist es jedoch weiterhin zulässig, dass zuvor bestellte Ware abgeholt werden kann (Click & Collect).
Bei einer Inzidenz unter 150 ist der Einkauf im Einzelhandel, der nicht Waren des täglichen Bedarfs anbietet, mit Termin und negativem Testergebnis möglich.
Weitere Informationen gibt es unter www.kreis-steinfurt.de.