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Presseinformation

01. August 2017
Kreisordnungsamt Steinfurt übernimmt Aufsicht über Sicherheitsdienste
Neue Regelung ändert zum 1. August die Zuständigkeiten in den NRW-Kreisen

Kreis Steinfurt. Jeder, der beispielsweise größere Konzerte oder Fußballspiele besucht, kennt sie: die Einlasskontrollen privater Sicherheitsdienste am Eingang. Auch in Asylunterkünften ist Sicherheitspersonal vor Ort. Da diesen Unternehmen eine besondere Verantwortung obliegt, werden sie entsprechend der Bewachungsverordnung überprüft – in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. August durch die jeweilige Kreisordnungsbehörde, die somit künftig die Erlaubnisse für Bewachungsunternehmen erteilt. Zuvor waren die örtlichen Ordnungsbehörden dafür verantwortlich.

 

Darüber hinaus hat der Bund die Bewachungsverordnung überarbeitet, um die Kontrollbefugnisse der Genehmigungsbehörden zu verstärken. Im Rahmen der Erlaubnisverfahren wird das Ordnungsamt daher nicht nur die Zuverlässigkeit des Unternehmers im Bewachungsgewerbe umfassend prüfen, sondern auch die Zuverlässigkeit seiner Beschäftigten. So ist zur Belegschaft – zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentral- und Gewerbezentralregister – ab sofort auch eine Stellungnahme der zuständigen Polizeibehörden einzuholen. Sofern ein Bewachungsunternehmer unzuverlässige Mitarbeiter mit Überwachungsaufgaben beschäftigt, kann die Kreisordnungsbehörde dem Unternehmen den Einsatz dieser Mitarbeiter untersagen. Als unzuverlässig gilt eine Person beispielsweise dann, wenn sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt wurde oder Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei oder eines verfassungsfeindlichen Vereins ist.

 

Einer besonderen Prüfung müssen sich zudem die Gewerbetreibenden und Beschäftigten unterziehen, die im Bereich von Flüchtlingsunterkünften und bei der Absicherung von Großveranstaltungen tätig werden sollen. Zukünftig muss dieser Personenkreis nicht nur einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer vorweisen, sondern auch eine spezielle Sachkundeprüfung ablegen. Das in Flüchtlingsunterkünften beschäftigte Personal kann zudem durch eine Abfrage bei der Landesbehörde für den Verfassungsschutz auf dessen Zuverlässigkeit überprüft werden. Durch regelmäßige Kontrollen soll sichergestellt werden, dass in den Bewachungsunternehmen nur geeignetes Personal beschäftigt wird.

 

Aktuell sind im Kreis Steinfurt 24 Bewachungsunternehmen gemeldet. Zu ihnen gehören unter anderem Security-Firmen im Bereich von Flüchtlingsheimen, City-Streifen, Türsteher, Ladendetektive und private Personenschützer.

 

Hintergrund für die Novellierung der Bewachungsverordnung durch den Bund waren sich häufende Übergriffe von Sicherheitspersonal auf Flüchtlinge in Asylunterkünften und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitspersonal und Besuchern auf Großveranstaltungen.

 

Für die Umsetzung der Antrags- und Erlaubnisverfahren sowie für die Überprüfung der Unternehmen im Kreis Steinfurt ist Frau Wiewel vom Kreisordnungsamt zuständig. Sie ist Ansprechpartnerin für die Betreiber von Bewachungsgewerben und per E-Mail unter wiewel@kreis-steinfurt.de oder telefonisch unter 02551 69 2275 erreichbar. Alle Informationen und Antragsformulare zum Bereich „Bewachungsgewerbe“ finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinfurts unter www.kreis-steinfurt.de.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de