Alle Meldungen
Presseinfos abonnieren
Suche
Fotoarchiv
Druckansicht



Presseinformation

16. März 2020
Coronavirus: Auch nichtärztliche medizinische Praxen bleiben geöffnet
Behandlungen ohne ärztliche Überweisung nicht mehr möglich

Kreis Steinfurt. Im Kreis Steinfurt bleiben auch nichtärztliche medizinische Praxen geöffnet. Die Behandlungen sind erlaubt, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurden. Damit können unter anderem Ergo-, Logo-, Psycho- und Physiotherapeuten und –therapeutinnen unter Anlegung der empfohlenen Hygienemaßnahmen weiterarbeiten, solange für die jeweilige Behandlung eine ärztliche Überweisung vorliegt.

Auch Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen können weiter tätig sein.

 

Voraussetzung für die vorstehende Regelung ist, dass die Behandlungen als Einzelbehandlung stattfinden.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de