11.03.2025 - Stadt Mönchengladbach
Nachteulen auf Schloss Rheydt
Besonderes Kinderprogramm im Museum Schloss Rheydt, Freitag 21. März
Ein Abenteuer in der Dämmerung!
Wenn die Sonne untergeht und die Schatten länger werden, erwacht das Museum Schloss Rheydt zu einem geheimnisvollen Erlebnis für junge Entdeckerinnen und Entdecker. Am Freitag, den 21. März 2025, öffnet das Herrenhaus von 17:00 bis 19:00 Uhr seine Tore für mutige Kinder von 7 bis 10 Jahren – ohne Eltern, aber mit vielen spannenden Erlebnissen.
Drei abwechslungsreiche Stationen:
Taschenlampenführung mit Anika Simm
Bei der Führung erkunden die Kinder das Schloss bei Nacht und erfahren mehr über die Geschichten, die sich hinter den alten Mauern verbergen.
Lesung mit Nicola Grosch
Die Kinder können sich von der Geschichte Algenspaghetti verzaubern lassen und tauchen ein in eine Welt voller Fantasie.
Kreativpart mit Martina Noetzel
Sie gestalten mit leuchtenden Neonfarben ihr eigenes Kunstwerk und bringen die Nacht zum Strahlen.
Das Abenteuer findet in einem rotierenden System statt. In kleinen Gruppen von jeweils zehn Kindern durchlaufen alle Teilnehmenden die drei Stationen, sodass keine Langeweile aufkommt.
Das Nachteulen-Programm kostet 10 Euro pro Kind. Eine Anmeldung unter info@schlossrheydt.de ist erforderlich. Treffpunkt ist dann das Herrenhaus. Für einen entspannten Start sollte eine Ankunft etwa 15 Minuten vor Beginn erfolgen.
Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach
Stabsstelle Presse & Kommunikation
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81
Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: presse@moenchengladbach.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.